In der Ratssitzung am 05. Juni wurden mehrere Anträge der Fraktionen CDU und FDP eingebracht.

Inhaltlich teilt das BFG die Ziele, die den Anträgen zu Grunde liegen. Auch wir wollen die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt verbessern und die Straßen langfristig in einen besseren Zustand versetzen.

Warum hat das BFG dann die Anträge abgelehnt?

Zum einen wurden nicht alle Anträge der Fraktionen von CDU und FDP abgelehnt. Den kostenneutralen Maßnahmen wie die Testphase für einen Stadtmüllsauger und die Prüfung der Einrichtung eines kommunalen Co-Working-Spaces hat das BFG zugestimmt.

Die Kosten für die anderen Maßnahmen belaufen sich auf mehrere Millionen Euro. Solche Maßnahmen sind im Rahmen der Haushaltsberatungen in den Rat einzubringen. Dies ist aber nicht erfolgt, laut Antragsbegründung der CDU und der FDP, weil Karneval und Bundestagswahl dies zeitlich nicht zugelassen haben. Der Haushalt der Stadt Goch wurde Mitte Januar und Mitte März beschlossen – übrigens gegen die Stimmen von CDU und FDP. Anträge, die später eingereicht werden, sollten gegenfinanziert sein, z.B. durch Einsparungsvorschläge bei anderen Haushaltsansätzen. Die Anträge von CDU und FDP sahen aber die Aufnahme von Fremdmitteln, also eine zusätzliche Verschuldung der Stadt, vor. Dies stellt einen krassen Widerspruch zur Begründung der Ablehnung des Haushalts dar und hat mit solider Finanzpolitik nichts zu tuen.

Zudem enthält der Haushalt bereits zahlreiche Maßnahmen, die jetzt von CDU und FDP gefordert werden. Die Sanierung von Thielen- und Schützenstraße beispielsweise sind längst beschlossen und wurden nur wegen der Baumaßnahmen an der Astrid-Lindgren-Schule verschoben.  Ebenso beschlossen sind Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung der Innenstadt. Dazu gehört z.B. die Revitalisierung des nördlichen Teils im Stadtpark (ehemaliger Verkehrsgarten). Im Rahmen des ISEK beteiligt sich das Land NRW finanziell an den Maßnahmen. Im Rahmen des ISEK sind auch die Umgestaltung des Markt- und des Klosterplatzes vorgesehen.

Es bleibt der Verdacht, dass die Anträge vor allem ein Ziel verfolgen: Politische Konkurrenten zu diffamieren. Ein solches Vorgehen sorgt aber nur für Politikverdrossenheit und stärkt die politischen Ränder. Daher lehnt das BFG ein solches Vorgehen ab!