Position des BFG zur „Gocher Bucht“

Das Thema „Gocher Bucht“ beschäftigt den Rat der Stadt Goch seit mehreren Monaten.
Im November 2019 gab es Anträge der SPD und der ZIG zur „Wiederherstellung des Geländes der Gocher Bucht“. Dazu sollten Haushaltsmittel in Höhe von 544.000 € (Antrag ZIG), bzw. 200.000 € (Antrag SPD) aufgewendet werden. Die Anträge wurden seinerzeit von einer Mehrheit des Rates – auch vom BFG – abgelehnt.

Bei der Einbringung des Haushalts geht es im Wesentlichen um die Frage, wie die vorhandenen investiven Mittel im folgenden Haushaltsjahr eingesetzt werden. Das BFG hat sich damals für andere Investitionen ausgesprochen. Das heißt aber nicht, dass wir
grundsätzlich gegen eine Wiederbelebung der „Gocher Bucht“ sind.
Dies zeigt beispielsweise eine Anfrage vom Juni 2017. Damals wollten wir von der Verwaltung wissen, ob und wann mit einer Folgenutzung der „Gocher Bucht“ gerechnet werden kann. In der Antwort wurde von zwei Unternehmern berichtet, die seinerzeit Interesse hatten, die
„Gocher Bucht“ zu betreiben. Diese Anfragen haben in den Ausschüssen aber keine Zustimmung gefunden, weil die Investitionskosten für die Stadt auch damals als zu hoch eingeschätzt wurden – und zwar fraktionsübergreifend!

Am vergangenen Dienstag hat der Vorsitzende des Stadtparkvereins, Thomas Claaßen, die Ideen des Stadtparkvereins zu einer künftigen Nutzung der „Gocher Bucht“ vorgetragen. Einigen der vorgetragenen Ideen stehen wir nach erster Einschätzung positiv gegenüber. Dies
betrifft zum Beispiel die Anlage einer Grillhütte. Allerdings blieben konzeptionelle Fragen finanz-, versicherungs- und ordnungsrechtlicher Art offen. Andere Ideen teilen wir nicht. Wir sehen die Hauptnutzung der „Gocher Bucht“ vor allem in den Sommermonaten und zwar ganztägig in den Ferien und am Wochenende sowie nachmittags während der Schulwochen. Wünschenswert sind Angebote, die Kinder und Jugendliche interessieren und gegebenenfalls auch gemeinsam mit ihnen entwickelt und (sukzessive) umgesetzt werden. Eine zusätzliche Öffnung am Morgen für Schulen und Kindergärten kann nach Bedarf möglich sein. Das von Herrn Claaßen vorgetragene Konzept scheint hier aber den Nutzungsschwerpunkt vorzusehen. Hier haben wir andere Vorstellungen.

Bei Fragen unserer Fraktionsmitglieder, etwa zum Versicherungsschutz der Besucher oder zum geplanten Einsatz gehandicapter Mitarbeiter, wurde uns vom Fraktionsvorsitzenden der
SPD vorgeworfen, „dem Stadtparkverein Knüppel zwischen die Beine zu werfen“. Dem widerspricht das BFG entschlossen! Ausschusssitzung haben doch gerade den Zweck zu informieren, Fragen zu stellen und Beschlüsse vorzubereiten. Und im besten Fall helfen sie auch dem Stadtparkverein bei der Weiterentwicklung seiner Ideen.

Ein abschließendes Wort zu den Anträgen der Kollegen von SPD und CDU zur „Gocher Bucht“: Der Rat der Stadt Goch hat im vergangenen Jahr eine neue Geschäftsordnung beschlossen. In §3 Absatz 1 ist festgelegt, dass in der Tagesordnung „Vorschläge aufzunehmen (sind), die ihm/ihr (Anm.: dem Bürgermeister) in schriftlicher Form spätestens am siebzehnten Tage vor dem Sitzungstage (…) vorgelegt werden.“ Somit darf die Verwaltung die Anträge gar nicht auf die Tagesordnung der Ratssitzung setzen. Sie würde damit gegen die vom Rat verabschiedete Geschäftsordnung verstoßen! Man mag jetzt meinen, dass es sich im gegebenen Fall lediglich um eine Verspätung von einem Tag handelt. Aber wie beim Fußball gibt sich auch ein Rat Regeln, nach denen „gespielt“ wird. Und wie ein Ball entweder im Tor ist oder eben nicht, geht ein Antrag pünktlich ein oder eben nicht. Bislang war diese Regel nie ein Problem – vor Kommunalwahlen scheint das anders zu sein!

Und Fakt ist auch: Die Geschäftsordnung und damit auch die Fristregelung wurde von den Personen beschlossen, die sich heute nicht mehr daran gebunden fühlen. Sie mussten also genau wissen, dass die Anträge verspätet eingehen! Ein Schelm, der Böses dabei denkt …