Transparenz statt Schlagzeilen.
In dieser Rubrik beleuchten wir aktuelle Behauptungen rund um Goch, ordnen sie sachlich ein und stellen belegbare Informationen gegenüber. Denn wer Goch gestalten will, sollte mit Fakten arbeiten – nicht mit Vereinfachungen.

„Passiert ist nichts.“ – Dietmar Stalder über die Belgierhäuser

Aussage / Behauptung

Dietmar Stalder, Bürgermeisterkandidat, erklärt in seinem auf Facebook geposteten Video zum Zustand der sogenannten Belgierhäuser:

„Mitten in unserer Stadt stehen drei Schrott Immobilien – die Belgier Häuser. Seit Jahren unbewohnbar, hässlich und gefährlich. Mehrfach musste die Feuerwehr ausrücken. Seit über zehn Jahren reden wir darüber – passiert ist nichts. Außer zugemauerte Fenster.“

Stellungnahme

Anfang des Jahres 2016 hat die Verwaltung ein Konzept zu den damals schon Jahre leerstehenden Komplex der drei Belgierhäuser erarbeitet. Dieses hat der Rat der Stadt Goch in seiner Sitzung vom 05.07.2016 beschlossen. In dessen Folge hat die Stadt Goch eine Gesellschaft, die Imm-Go GmbH gegründet mit dem Auftrag, die Wohnungen, die sich in den drei Wohnblocks befinden, aufzukaufen. Die Gesellschaft wurde 2017 gegründet und hat ihre Arbeit unter der Leitung zweier hochrangiger städtischer Bediensteten aufgenommen.

Dabei handelt es sich um 60 Eigentumswohnungen, die damals in Eigentum verschiedenster Einzelpersonen, Gesellschaft oder Erbengemeinschaften standen. Zahlreiche Personen waren verstorben, manche unauffindbar, Gesellschaften waren bereits liquidiert oder in der Insolvenz. Ausserdem waren die Eigentümer über die ganze Welt verstreut. Deshalb dauerte alles sehr sehr lange.

Heute gehören der ImmGo 58 der insgesamt 60 Wohnungen. Die Eigentümer der beiden letzten Wohnungen waren bislang nicht zum Verkauf bereit.

Zusammenfassung:
– Bereits 2016: Ratsbeschluss über Konzept zur Übernahme der Belgierhäuser
2017: Gründung der ImmGo GmbH zur gezielten Übernahme der 60 Eigentumswohnungen
– Heute: 58 von 60 Wohnungen gehören der Stadt
– Problem: Wohnungseigentümergemeinschaft erlaubt Abriss nur mit Zustimmung aller Eigentümer

So einfach geht es leider nicht. Alle drei Gebäude sind in einer Wohnungseigentümergemeinschaft zusammengefaßt. Für diese gelten die Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes. Nach dessen Paragraph 11 Abs. 1 kann kein Wohnungseigentümer die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen, auch nicht aus wichtigem Grund. Eine Auflösung der Wohnungseigentümergemeinschaft und ein Abriss des gemeinsamen Wohnungseigentums kann zunächst nur durch Vereinbarung sämtlicher Wohnungseigentümer erfolgen. Zwar gibt es für den Fall des zerstörten Wohnungseigentums eine Ausnahme. Ob ein Wiederaufbau von den beiden restlichen Eigentümern verlangt werden kann, ist streitig. Wenn man sich nicht einigt, muss die Stadt Goch gerichtlich gegen die beiden übrigen Eigentümer vorgehen, was wiederum wieder ehebliche Kosten und zeitliche Aufwände erfordert.

Nun, ganz einfach. Die weißen Riesen, die bislang gesprengt worden sind, standen ebenso im Eigentum der Stadt Duisburg wie das Gebäude, dass jetzt, im Juli 2025, gesprengt werden soll. Die drei weiteren so genannten weißen Riesen, die in unmittelbarer Nähe zu den gesprengte Gebäuden stehen, befinden sich in Privatbesitz. Für Sie kommt eine Sprengung nicht in Betracht.